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Gesetzliche Vorraussetzungen für das Piercen

Ab wann kann man sich piercen lassen:

Mehr dazu sowie alle News auf unserer neuen Homepage!www.piercingstudio-wien.at

1.
Jeder der volljährig (18 Jahre alt) ist, kann sich bei uns nach dem Ausfüllen unserer Einverständniserklärung piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wie einen gültigen Lichtbildausweis.

2. Jugendliche ab 14 Jahren "mündig Minderjährige" können sich mit der ausgefüllten und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung bei uns piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir einen gültigen Lichtbildausweis von dem Erziehungsberechtigten (Original oder Kopie) und dem Jugendlichen.

3. Jugendliche ab 14 Jahren "mündig Minderjährige" können sich nach dem Ausfüllen unserer Einverständniserklärung unter ganz besonderen Umständen ohne ihren Erziehungsberechtigten piercen lassen, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Hierunter fallen alledings nur die wenigsten Piercings, z.B. Ohrläppchen. siehe BGBI II 141.
Wir empfehlen aber dennoch immer den Erziehungsberechtigen mit zu bringen!!!

Unsere Einverständniserklärung zum Download

Diese Regelungen erfolgen gemäß den Vorgaben der BGBI. II 261. Nr. 1 vom 21. Jui 2008 in verbindung mit BGBI. II 141. §2 (1) vom 14. Februar 2003 welche wir strikt einhalten müssen und wollen.


Wann möchten Sie kommen?

Wir empfehlen Ihnen einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Natürlich können Sie einfach auch spontan zu uns kommen, um sich piercen zu lassen.